Angebot an Karten > Amtliche Bewertung Verkehrslagenotenplan AN20" [abgerufen am 16.2.2024]). 6.4 Es ist bei jeder Kategorisierung unvermeidlich, dass Grenzen gezogen werden müssen, deren genauer Verlauf letztlich eine Ermessenfrage darstellt. Dementsprechend müssen triftige Gründe vorhanden sein, um vom Verkehrslagenotenplan, der als Teil der Schätzungsnormen verbindlich ist, abzuweichen (Bewertungsnormen AN20, S. 13). In Frage kommen hierfür Merkmale, die nichts mit der eigentlichen Lage des Grundstücks, sondern mit dessen spezifischen Eigenschaften zu tun haben, die nicht zentral beurteilt werden können. Das zu bewertende Grundstück B.________