6.1 Der Rekurrent bemängelt diese Anpassung der Verkehrslagenote. Er führt insbesondere aus, dass der _______weg für übliche Personenwagen, Ambulanzen und Feuerwehrautos nicht befahrbar sei, da er weniger als zwei Meter breit sei. Zudem sei am Zugang zu seinem Grundstück seit Erstellung und Bezug des Wohnhauses 1969 keine Verbesserung erfolgt.