Die Noten des Wohnhauses für die Bauqualität (Note 7), die Komfortstufe (Note 7) sowie die Wohnlage (Note 7) sind unverändert geblieben und geben zu keinen Bemerkungen Anlass (dasselbe gilt sinngemäss auch für die übrigen Gebäudeteile). Ebenfalls zu keinen Bemerkungen Anlass gibt die Gebäudeart des Wohnhauses, welche zu Gunsten des Rekurrenten von der Note 3 auf die Note 2 herabgestuft wurde. Zu diskutieren ist nachfolgend die Verkehrslagenote, welche bei allen Gebäudeteilen von 4 auf 7 erhöht wurde.