-5- Berechnungsweise der Steuerverwaltung an sich nicht in Frage stellt und keine (Berech- nungs-)Fehler geltend macht, sondern insbesondere aufgrund der neuen Verkehrslagenote die Höhe des amtlichen Werts bestreitet. Der amtliche Wert des vorliegend in Streit stehenden Grundstücks von CHF 836'720.-- ergibt sich aus dem "Grundstückblatt – Eröffnung Amtlicher Wert" vom 8. Februar 2023 (pag. 4) bzw. durch Addition der dort vermerkten Werte (Wohnhaus CHF 821'500.--, Schopf CHF 8'500.--, Zus. Umschwung CHF 6'710.-- und Wald CHF 10.--).