F. Am 31. März 2023 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen. Sie beantragt die Abweisung des Rekurses unter Kostenfolge. Im Wesentlichen verweist sie auf ihre Verfügung vom 8. September 2020 und ihren Einspracheentscheid vom 8. Februar 2023. Zudem führt sie aus, dass auf dem Satellitenfoto auf dem nördlichen Teil des Grundstücks ein Fahrzeug zu sehen sei.