B. Aufgrund der allgemeinen Neubewertung 2020 wurde der amtliche Wert des Grundstücks ab dem Steuerjahr 2020 neu auf insgesamt CHF 836'720.-- festgesetzt. Den neuen amtlichen Wert eröffnete die Steuerverwaltung dem Rekurrenten mittels Verfügung vom 8. September 2020 (pag. 20-25).