meinwesen im Kanton Bern eine ähnliche Bodenpolitik verfolgen. Inwiefern darin besondere und ausserordentliche Verhältnisse liegen sollen, wird nicht begründet. Namentlich fehlt eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Einwand des Rekurrenten, dass gemäss dem Baurechtsvertrag das Vorkaufsrecht zu einem Preis von CHF 218'670.-- ausgeübt werden könne gegenüber einem amtlichen Wert gemäss dem angefochtenen Entscheid von CHF 345'460.--. Es ist offensichtlich, dass diese Angabe zu prüfen ist und dass, falls zutreffend, die unterschiedliche