Sie sei der Meinung, dass alle Argumente summarisch beantwortet worden seien. Die Verkehrswerte hätten sich regional sehr unterschiedlich verändert, weshalb ein direkter Rückschluss auf das vorliegende Objekt nicht möglich sei. Es werde nicht bestritten, dass das Vorkaufsrecht einen Einfluss auf den Verkehrswert habe. Ein Vorkaufsrecht sei ein optionales Recht. Es sei also ungewiss, ob dieses im Fall eines Verkaufs wirklich ausgeübt werde. Dieses Vorkaufsrecht stehe denn auch im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Kaufpreis. Der Baurechtszins sei moderat gehalten und die Baurechtsgeberin verfolge den Fondszweck (__