F. Am 23. März 2023 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen. Sie beantragt die Abweisung des Rekurses unter Kostenfolge. Für die rechtliche und schätzungstechnische Würdigung verweist die Steuerverwaltung auf ihre Verfügung vom 7. März 2022 und ihren Einspracheentscheid vom 1. Februar 2023, soweit dieser mit den folgenden Ausführungen nicht in Widerspruch steht. Die Verfügungen stünden in Einklang mit den von der kantonalen Schatzungs-