E. Mit Schreiben vom 2. März 2023, aufgegeben am 3. März 2023, hat der Rekurrent Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt darin wiederum, dass die Stockwerkeinheit mit einem amtlichen Wert von maximal CHF 153'070.-- zu bewerten sei. Er führt aus, dass er die Einsprache einlässlich begründet habe, die Steuerverwaltung aber überhaupt nicht auf die Rügen eingegangen sei. Der Einspracheentscheid scheine aus Textbausteinen zu bestehen, welche standardmässig als Begründung verwendet würden. Insbesondere fehle eine Auseinandersetzung mit der Rüge des limitierten Vorkaufsrechts.