Zusätzlich führte die Steuerverwaltung aus, dass die Bewertung auf den durchschnittlichen Preisen basiere, die während der Bemessungsperiode für vergleichbare Objekte oder Grundstücke in der betreffenden Gegend auf dem Liegenschaftsmarkt im Mittel bezahlt worden seien. Unter dem Einfluss ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse erzielte Grundstückpreise seien nicht berücksichtigt worden. Die nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen würden festhalten, dass subventionierte Bauten und Genossenschaftsbauten gleich wie die übrigen Grundstücke zu bewerten seien.