Aufgrund der im Baurechtsvertrag getroffenen Vereinbarung ergäbe sich bei einem Verkauf im Juli 2023 insgesamt ein Vorkaufspreis von CHF 218'670.--. Einen höheren Preis könne er aufgrund der Preisbeschränkung im Baurechtsvertrag nicht erreichen. Mit jedem Jahr sinke der Preis und damit der Verkehrswert, was im verfügten amtlichen Wert nicht abgebildet werde. Würde weiter berücksichtigt, dass gemäss Art. 2