Nr. 1_____-1). Der amtliche Wert der Stockwerkeinheit inklusive Miteigentumsanteil an der Baurechtsparzelle wurde im Rahmen einer ausserordentlichen Neubewertung nach baulichen Veränderungen, gültig ab 2003, mit Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (Steuerverwaltung), auf CHF 187'480.-- bestimmt (Akten der Steuerverwaltung, pag. 35). B. Aufgrund der allgemeinen Neubewertung 2020 wurde der amtliche Wert der Stockwerkeinheit ab dem Steuerjahr 2020 neu auf insgesamt CHF 345'460.-- festgesetzt. Den neuen amtlichen Wert eröffnete die Steuerverwaltung dem Rekurrenten mittels Verfügung vom 7. März 2022 (pag. 31-34).