BSG 935.90) zur Führung eines Salons mit Gastgewerbe/Kontaktbar mit 12 Zimmern verfügt (vgl. Betriebsbewilligung vom 8.2.2019, pag. 170 f.). Nach dieser Bestimmung braucht eine Bewilligung, wer Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, die für die Ausübung der Prostitution bestimmt sind (Bst. a) und wer zwischen der die Prostitution ausübenden Person und potentiellen Kunden Kontakte vermittelt (Bst. b). Als Inhaberin der Betriebsbewilligung und damit als Betriebsleiterin des B.________ Clubs entscheidet die Rekurrentin unter anderem darüber, ob eine Person in ihrem Betrieb als Prostituierte arbeiten kann.