Auch die fixen Öffnungszeiten, die Vorgabe von Mindestpreisen, die Bezeichnung «Heute anwesende Girls» verstärken den Eindruck, dass die Sexarbeiterinnen Teil des Clubangebots sind. Die direkte Kontaktaufnahmemöglichkeit zu den Sexarbeiterinnen vermag für sich allein genommen das durch die Homepage vermittelte Gesamtbild, wonach der B.________ Club als Anbieter der dort erbrachten sexuellen Dienstleistungen in Erscheinung tritt, nicht massgebend zu beeinflussen. An dieser Einschätzung vermag auch der durch die Rekurrentin vorgebrachte eigenständi-