3.1 Zunächst ist zu prüfen, wie der Aussenauftritt der Sexarbeiterinnen für die Allgemeinheit, für einen neutralen Dritten, objektiv erkennbar ist. Dies lässt sich vorab anhand der Homepage des Betriebs B.________ Club (, zuletzt abgerufen am: 23.1.2024) beurteilen. Aktenkundig sind zudem diverse aus den Archiven des Internets stammende Auszüge des Internetauftritts, welche die Steuerverwaltung eingereicht hat (pag. 254-172). Die Sexarbeiterinnen sind als «Girls» mit Foto, Name, einer Beschreibung, der von ihnen angebotenen Dienstleistungen und teilweise mit einer Mobiltelefonnummer aufgelistet.