-3- GmbH als Betreiberin bzw. Vermieterin lauten. Einzig weil die Migrationsbehörde dies verlange, werde in den Verträgen die Mieterin jeweils als Arbeitnehmerin bezeichnet. Weiter habe die Bar ihre festen Öffnungszeiten. Diese hätten mit den Verfügbarkeitszeiten der Mieterinnen, welche diese selber und unabhängig von der Rekurrentin bestimmen würden, nichts zu tun. Die Bar befinde sich im obersten Stock. Die Studios würden sich in den unteren Stockwerken befinden und hätten eigene Eingangstüren im Treppenhaus ohne Verbindung zur Bar.