Die Rekurrentin habe eine Internet-Seite (https://B.________.ch). Diese stelle eines von verschiedenen kostenlosen Werbemitteln der Mieterinnen dar, unter denen diese völlig frei auswählen könnten. Ob eine Mieterin darauf publiziert werden möchte, entscheide sie selber. Auf der Internet-Seite würden keine Präsenzzeiten angegeben. Die personenbezogenen Angaben würden mit den Mieterinnen abgesprochen und von diesen verantwortet. Die auf der Webseite angegebenen Preise würden sich nicht als feste Tarife, sondern als Richtwerte verstehen und von Mieterin zu Mieterin variieren. Jede Mieterin handle ihre Preise selbständig mit ihren Kunden aus und rechne mit diesen selbständig ab.