Da praktisch nie alle Räume vermietet seien und die Rekurrentin die Zimmer nach dem Prinzip «first come, first served» vergebe, finde eine personenbezogene Auswahl durch die Rekurrentin nicht statt. Die einzige Voraussetzung für ein Mietverhältnis sei, dass die Mietinteressentin über einen Pass der Europäischen Union (EU) oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfüge. Für die Raummiete stelle die Rekurrentin den Mieterinnen eine vertraglich fest vereinbarte Miete in Rechnung. Ausser den Mietverhältnissen würden jedoch keinerlei Verbindungen der Rekurrentin mit den Mieterinnen und deren selbständiger unternehmerischer Tätigkeit bestehen.