B. Am 17. Februar 2023 hat die Rekurrentin, vertreten durch C.________ (Vertreter), gegen den Einspracheentscheid Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragt, der Einspracheentscheid vom 17. Januar 2023 und die Veranlagungsverfügungen vom 24. August 2018, 7. September 2018, 23. November 2018, 13. Dezember 2018 und 21. Juni 2019 seien aufzuheben, unter Kostenund Entschädigungsfolge zzgl. Mehrwertsteuer. Zur Begründung bringt die Rekurrentin im Wesentlichen vor, dass sie an der E.________strasse in D.________ die B.______