Allerdings obsiegt der Rekurrent bloss in marginalem Umfang, liegt doch der von der Steuerrekurskommission bestimmte amtliche Wert nur um CHF 3'900.-- (1.1 %) unter dem angefochtenen amtlichen Wert gemäss Einspracheentscheid. Zudem haben sich die vom Rekurrenten vorgebrachten materiellen Kritikpunkte an der Bewertung nicht bestätigt. Die geringfügige Reduktion des amtlichen Werts ist vielmehr auf eine Praxisänderung zurückzuführen. Folglich sind dem Rekurrenten die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, die sich aus der Pauschalgebühr von CHF 1'500.-- und Gutachterkosten von CHF 920.85 zusammensetzen. Die Verfahrenskosten werden (abgerundet) auf CHF 2'400.-- festgesetzt.