-9- be die Delegation bei der Raumaufnahme einen Ermessensentscheid zugunsten des Rekurrenten getroffen, jedoch auf eine Erhöhung des Werts des zusätzlichen Umschwungs mit Verweis auf das dem Schätzer der Steuerverwaltung zustehende Ermessen verzichtet. Wie sich aus dem Augenschein-Protokoll und E. 6.1.4 hiervor ergibt, hat die Delegation bei der Raumaufnahme keinen Ermessensentscheid gefällt, sondern die Solaranlage mit Bezug auf die schätzungstechnischen Weisungen gestrichen.