6.2.3 Weiter macht die Steuerverwaltung geltend, dass das von der Delegation gewählte Vorgehen nicht der "gängigen Praxis" entspreche. Inwiefern eine solche Praxis besteht und wie oft sie angewandt wird, ist der Steuerrekurskommission nicht bekannt. Zu beachten gilt es jedoch, dass der individuelle Abzug nach Ziff. 2.2.6 der Bewertungsnormen (ebenso wie der individuelle Zuschlag nach Ziff. 2.2.7) erst mit der allgemeinen Neubewertung 2020 eingeführt worden ist. In den zuvor geltenden Bewertungsnormen vom 11. August 1997 waren keine Abzüge und Zuschläge vorgesehen. Es deutet somit Vieles darauf hin, dass mit Ziff. 2.2.6 und 2.2.7 der überarbeiteten Bewertungsnormen