6.2.2 Die Steuerverwaltung stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass das Vorgehen ihres Schätzers, einen Abzug bei den Raumeinheiten vorzunehmen, ebenfalls zulässig sei, weil die Normen diese Variante nicht explizit untersagen würden. Wenn in einem Text, der rechtliche Normen enthält, ausdrücklich geregelt ist, wie ein bestimmter Sachverhalt zu handhaben ist, sind andere Varianten, den gleichen Sachverhalt zu berücksichtigen, im Normalfall unzulässig. Die vom Schätzer der Steuerverwaltung vorgenommene Reduktion der Raumeinheiten ist in den Bewertungsnormen nicht erwähnt.