-7- kurskommission bekannte Version der Weisungen (25.2.2022), die eine Mindestinvestition von CHF 10'000.-- vorsehen, damit zusätzliche Einrichtungen bei der Raumaufnahme zu berücksichtigen sind, hat die Delegation diesen Eintrag gestrichen. Die Steuerverwaltung verweist darauf, dass die Weisungen erst nach dem Augenschein durch ihren Schätzer am 19. Oktober 2021 geändert worden seien. Zudem bestehe auch bei der Raumaufnahme ein Ermessensspielraum. Da ein einmal rechtskräftiger amtlicher Wert bis zu einer nächsten allgemeinen oder ausserordentlichen Neubewertung gilt (Art.