Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass amtliche Dokumente grundsätzlich der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen (Art. 27 des Informationsgesetzes vom 2. November 1993 [IG; BSG 107.1]). 6.1.4 Im vorliegenden Fall geht es konkret um die von der Delegation gestrichenen 0.1 RE, die auf die Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung entfallen. Im Aufnahmeprotokoll ist dazu vermerkt "Solaranlage CHF 5'000.-- * 5 % / CHF 1'800.--" (pag. 21). Gestützt auf die der Steuerre-