6.1 Zunächst kritisiert die Steuerverwaltung, dass sich die Steuerrekurskommission (bzw. ihre Delegation) nebst den Bewertungsnormen auch auf die von der Steuerverwaltung erlassenen schätzungstechnischen Weisungen abstütze, die sich an die von ihr beauftragten Schätzerinnen und Schätzer richteten. Die Steuerverwaltung argumentiert, dass diese Weisungen nicht publiziert würden und daher für die betroffenen Personen nicht einsehbar seien. Zudem würden die Weisungen laufend angepasst. Die Steuerverwaltung ersucht die Steuerrekurskommission, sich nicht auf die Weisungen zu beziehen, "da die Rekurskommission über dieselben Kompetenzen wie die Steuerverwaltung" verfüge.