Weil das hier zu beurteilende Grundstück ein hohes wirtschaftliches Alter aufwies und der amtliche Wert seit der letzten allgemeinen Neubewertung im Jahr 1999 unverändert blieb, hat die Steuerverwaltung am 19. Oktober 2021 einen Augenschein durchgeführt (siehe Rückseite Aufnahmeprotokoll, pag. 21). Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen sind die Verfügung vom 14. Februar 2022 und der Einspracheentscheid vom 12. Dezember 2022 eröffnet worden. Im vorliegenden Rekursverfahren können sämtliche Elemente der Bewertung überprüft werden. Die Steuerrekurskommission beurteilt dabei hauptsächlich jene Punkte, die zwischen den Parteien umstritten sind.