H. Der Rekurrent hat sich nicht zum Augenschein-Protokoll geäussert. Die Steuerverwaltung hat mit Schreiben vom 30. August 2023 zum Protokoll Stellung genommen. Auf die detaillierten Äusserungen der Parteien in den genannten Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: