D. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 5. Januar 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt einen tieferen amtlichen Wert, ohne diesen zu quantifizieren. Zur Begründung verweist der Rekurrent hauptsächlich auf die Lage seiner Liegenschaft in einer Industriezone, den schlechten Zustand des Hauses und die hohe Lärmbelastung durch die angrenzende Autobahn und die Kantonsstrasse. Zudem sei im Jahr 2009 durch eine im Rahmen des Autobahnausbaus vorgenommene Verschiebung der Baulinie die bebaubare Fläche seines Grundstücks auf knapp 50 % reduziert worden.