8.4 Der Rekurrent stellt richtigerweise fest, dass die Steuerverwaltung hinsichtlich der Rücknahme der Namenaktien des Sohnes anders entschieden hat als bei der Rücknahme der Aktien der Tochter. Damit handelt es sich aber nur um einen Fall, auf welchen sich der Rekurrent berufen kann, und nicht um zahlreiche Fälle, bei denen die Schenkungssteuerpflicht verneint wurde.