Der Rekurrent war bzw. ist immer schon Aktionär und Verwaltungsratsmitglied. Er übernimmt damit nicht die Position der Tochter, sondern hält seine Funktionen im Zeitpunkt der Übertragung weiter. Insofern verursacht die Übertragung keinen Wechsel in der Kontrolle des Unternehmens und dient nicht der Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus ist auch anzumerken, dass aufgrund des Alters des Rekurrenten schon vor dessen ________-Erkrankung (Mitteilung des Sohns an die Steuerverwaltung, vgl. Gesprächsnotiz vom 30.8.2023 von ________ von der Steuerverwaltung) unklar gewesen ist, wie lange er noch in der Lage sein wird, die Gesellschaft zu führen.