_ sei die bestehende Kollektivzeichnungsberechtigung der Tochter in eine Einzelzeichnungsberechtigung umgewandelt worden. Demnach komme der Tochter vermutungsweise bereits seit einiger Zeit eine tragende Rolle in der operativen Leitung der Gesellschaft zu. Es liege damit die Vermutung nahe, dass der Rekurrent und die Tochter mit dieser Anpassung im Handelsregister die registerrechtliche Situation an die Verhältnisse angepasst hätten, wie sie tatsächlich bereits seit einiger Zeit im Unternehmen gelebt worden seien. Es sei daher nicht davon auszugehen, dass der Rekurrent im Jahr 2018 als Arbeitnehmer in leitender Funktion für die Gesellschaft tätig gewesen sei.