6. Sowohl aus der Schenkungssteuerveranlagung vom 3. Februar 2022 wie auch aus dem Einspracheentscheid vom 13. Januar 2023 ergibt sich, dass der Vermögensanfall von CHF 928'000.-- aufgrund des Steuerwerts 2017 der Namenaktien von je CHF 46'400.-- errechnet wurde (20 x CHF 46'400.-- = CHF 928'000.--; vgl. pag. 17 und pag. 30). Im Rahmen des Einspracheentscheids hat die Steuerverwaltung zudem festgehalten, dass die Bewertung des - 10 - Vermögensanfalls im Betrag von CHF 928'000.-- nicht bestritten wurde (pag. 30). In ihrer Vernehmlassung hat sich die Steuerverwaltung nicht näher zum Schenkungssteuerwert geäussert.