BGE 146 II 6, in Pra 109/2020 Nr. 117 E. 8.4.2 [nicht publiziert]). Insofern ist vorliegend irrelevant, welche Beweggründe die Tochter veranlasst haben könnten, dem Rekurrenten die Namenaktien zu übertragen bzw. ob sie damit allenfalls gar einer Aufforderung des Rekurrenten nachgekommen ist. Die natürliche Vermutung des Schenkungswillens der Tochter kann damit jedenfalls nicht umgestossen werden.