5.3.3 Das Bundesgericht hat im Entscheid 2C_148/2020 vom 19. Januar 2021 festgestellt, dass die Rechtsprechung nicht eindeutig ist hinsichtlich der Frage, ob ein Schenkungswille vorliegt, wenn die Zuwendung in Erfüllung einer sittlichen (bzw. moralischen) Pflicht erfolgt. Es hat in der Folge aber keine Klarstellung vorgenommen (E. 7.4). Da vorliegend keine sittliche Pflicht zur Diskussion steht, braucht die Frage auch an dieser Stelle nicht geklärt zu werden. Denn von einer sittlichen Pflicht ist nicht leichthin auszugehen.