5.3.2 Kein Schenkungswille liegt namentlich vor, wenn die Zuwendung aufgrund einer gesetzlichen, statutarischen oder (nicht schenkungs-)vertraglichen Verpflichtung erfolgt (d.h. nicht freiwillig, sondern in Erfüllung einer Rechtspflicht; BGer 2C_703/2017 vom 15.3.2019, E. 3.3.2;