Aktienbesitzes festgelegt worden wäre. Insofern besteht für den Sohn und die Tochter keinerlei Sicherheit, in welchem Umfang sie Aktien der Gesellschaft erben werden bzw. dass sie die Aktien der Gesellschaft überhaupt jemals erben werden. Folglich kann nicht davon gesprochen werden, dass der Erbvertrag die Unternehmensnachfolge verbindlich festlegt.