H. Am 9. Februar 2023 hat der Rekurrent bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) dagegen Rekurs erhoben. Er beantragt wiederum die Herabsetzung des veranlagten Vermögensanfalls von CHF 928'000.-- auf Null. Neben den bereits vorgebrachten Ausführungen erklärt der Rekurrent, dass der Sohn auch ________ mit einer Einzelunternehmung sei und dieser hie und da mittels Rechnungstellung Arbeiten für die Gesellschaft ausgeführt habe. Es liege keine Schenkung, sondern eine Richtigstellung vor, da der Erbanfall hinsichtlich der 20 Namenaktien sonst doppelt wäre, was sicher nicht sein dürfte. Zudem fehle der Schenkungswille der Tochter.