Schenkungssteuer [Art. 8 ESchG], abgerufen am 19.1.2024, nachfolgend: TaxInfo). Vorliegend sei das Vermögen des Rekurrenten um die 20 Namenaktien der Gesellschaft gestiegen und das Vermögen der Tochter in diesem Umfang vermindert worden. Eine Gegenleistung habe der Rekurrent dafür nicht erbracht. Der ursprüngliche Schenkungsvertrag zwischen dem Rekurrenten und der Tochter bleibe zivilrechtlich verbindlich und die Rückübertragung der Aktien sei deshalb als neuer steuerpflichtiger Tatbestand zu betrachten. Die Situation von Tochter und Sohn würden sich unterscheiden (________) und der Rekurrent könne daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten.