G. Mit Einspracheentscheid vom 13. Januar 2023 bestätigte die Steuerverwaltung die Schenkungssteuerveranlagung vom 3. Februar 2022. Strittig sei, ob die Übertragung der Namenaktien von der Tochter an den Rekurrenten eine (steuerpflichtige) Schenkung darstelle oder nicht. Die Bewertung des Vermögensanfalls im Betrag von CHF 928'000.-- sei nicht bestritten worden. Sei das interessierende Objekt bereits vorher einmal vom Beschenkten an den Schenker geschenkt worden, bleibe der ursprüngliche Vertrag zivilrechtlich verbindlich und die