F. Dagegen erhob der Rekurrent am 24. Februar 2022 Einsprache. Er beantragte, den veranlagten Vermögensanfall von CHF 928'000.-- auf Null herabzusetzen. Neben den bereits erwähnten Ausführungen erklärte er, dass seine Tochter die 20 Namenaktien der Gesellschaft, die sie von ihm "für einige Monate" unentgeltlich entgegengenommen hätte, unentgeltlich zurückgegeben habe, damit die tatsächlichen Verhältnisse dem Erbvertrag entsprächen. Es sei eine Richtigstellung zum Erbvertrag vom ________ und keine Schenkung an ihn. Die Rückgabe sei mit gleichzeitiger Neuregelung der Unternehmungsnachfolge im Erbfall erfolgt.