Aus dem Verfahren betreffend den Sohn könne kein Anspruch abgeleitet werden, dass die Übertragung der Aktien der Tochter an den Rekurrenten ebenfalls steuerfrei möglich sei. Im Gegensatz zum Sohn sei die Tochter bis heute immer noch im Geschäftsbetrieb in leitender Stellung tätig und trage massgeblich zum Geschäftserfolg der Gesellschaft bei. Die freiwillige Übertragung der Aktien der Tochter an den Rekurrenten sei ohne Gegenleistung erfolgt und demzufolge als Schenkung zu qualifizieren (pag. 18-15).