D. Der Rekurrent retournierte der Steuerverwaltung die erwähnte Anzeige am 10. Mai 2021 unausgefüllt. Er begründete dieses Vorgehen damit, dass er die der Tochter "vor einigen Jahren als Erbvorempfang übergebenen 20 Namenaktien" wieder zurückgenommen habe, ohne dass Zahlungen erfolgt seien. Damit liege der gleiche Sachverhalt vor wie bei der Rücknahme der