___ und die Tochter ihre 20 Namenaktien am ________ 2018 unentgeltlich zurück. Damit ist der Rekurrent heute (wiederum) Alleinaktionär der Gesellschaft. Aus dem Handelsregister ist ersichtlich, dass die Tochter ab ________ Mitglied des Verwaltungsrats mit Kollektivunterschrift zu zweien war. Der Sohn war schon seit der Gründung der Gesellschaft im Jahr ________ Mitglied des Verwaltungsrats. Im Zeitpunkt des Eintritts seiner Schwester in die Gesellschaft wurde seine Einzelzeichnungsberechtigung in eine Kollektivzeichnungsberechtigung geändert. Mit Wirkung per ________ erhielt die Tochter eine Einzelunterschriftsberechtigung. Der Sohn war ab diesem Datum ohne Zeichnungsberechtigung und