A. A.________ (Rekurrent) war Alleinaktionär der E.________ AG (Gesellschaft), welche über ein Aktienkapital von CHF 100'000.-- verfügt (100 Namenaktien zu CHF 1'000.--). Der Rekurrent übertrug seinen beiden Kindern B.________ (Tochter) und C.________ (Sohn) je 20 Namenaktien der Gesellschaft als Erbvorempfang/Schenkung. Dem Sohn wurden die Namenaktien schon vor über zehn Jahren übergeben (vgl. Steuererklärung 2012 des Rekurrenten und seiner Ehefrau, Formular 3.1, wo nur 80 Namenaktien aufgeführt sind), der Tochter im Jahr 2013 (vgl. Schreiben der F.________ AG vom 4.11.2015). Der Sohn gab dem Rekurrenten seine 20 Namenaktien am ________ und die Tochter ihre 20 Namenaktien am ___