-7- Klarheit, namentlich erschliesst sich nicht, welche besonderen und ausserordentlichen Verhältnisse dennoch ein Abweichen von der bundesgerichtlichen Praxis nahelegen würden. Dass die Ausübung des Vorkaufsrechts optional und daher ungewiss ist, gehört zur Natur jedes Vorkaufsrechts, ebenso, wie der Umstand, dass der Vorkaufspreis in einem Zusammenhang steht mit dem ursprünglichen Kaufpreis. Dass die Gemeinde E.______