E. Mit Schreiben vom 4. Februar 2023 haben die Rekurrenten wiederum gemeinsam Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen darin erneut, dass die Stockwerkeinheit mit einem amtlichen Wert von maximal CHF 240'450.-- zu bewerten sei. Sie führen aus, dass sie die Einsprache einlässlich begründet hätten, die Steuerverwaltung aber überhaupt nicht auf die Rügen eingegangen sei. Der Einspracheentscheid scheine aus Textbausteinen zu bestehen, welche standardmässig als Begründung verwendet würden. Insbesondere fehle eine Auseinandersetzung mit der Rüge des limitierten Vorkaufsrechts.