Art. 2 Abs. 4 AND sei zwar vom Bundesgericht am 21. Dezember 2021 als bundesrechtswidrig beurteilt und aufgehoben worden, nachdem die übrigen amtlichen Bewertungen im Kanton und der Gemeinde E.________ aber nach diesem Grundsatz verfügt worden seien, hätten sie Anspruch auf Gleichbehandlung.