C. Hiergegen erhoben die Rekurrenten am 23. März 2022 gemeinsam Einsprache (pag. 11-22). Sie beantragten, dass die Stockwerkeinheit mit einem amtlichen Wert von maximal CHF 240'450.-- zu bewerten sei. Der amtliche Wert sei mit der Neubewertung fast verdoppelt bzw. konkret um 184 % erhöht worden. Im Vergleich zum tatsächlichen Wert des Grundstücks führe dieser Wert zu einem überhöhten Vermögenssteuerwert und sei damit nicht rechtmässig. Dies zeige bereits der Umstand, dass die Wertsteigerung in der Gemeinde Bern allgemein nicht derart hoch sei (nach Hochrechnung der Steuerverwaltung ca. 143 %).